Energiekostenzuschuss für NON-Profit-Organisationen

Veröffentlichungsdatum16.02.2024Lesedauer< 1 Minute
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Non-Profit-Organisationen wie Sport- oder Kulturvereine, Sozialeinrichtungen und kirchliche Einrichtungen können ab 22. Jänner 2024 einen Energiekostenzuschuss beantragen. Gefördert werden 30% der Energiemehrkosten des Jahres 2022 sowie 50% der Energiemehrkosten des Jahres 2023. Die Anträge können elektronisch gestellt werden.

Alle Informationen dazu: https://www.ekz-npo.at/